Dipl.-Ing. Katja Miedniak
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin
     
 
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind mit öffentlichen Aufgaben beliehene freie Unternehmer, die sowohl hoheitliche als auch nicht-hoheitliche Aufgaben erfüllen. Zu den hoheitlichen Aufgaben gehören die folgenden Tätigkeiten (Fortführungsvermessungen):

  • Teilungsvermessungen
  • Gebäudeeinmessungen
  • Grenzvermessungen und -wiederherstellungen
  • Amtliche Lagepläne
Nicht-hoheitliche Vermessungen sind u.a. die folgenden Ingenieurvermessungen:
  • Grob- und Feinabsteckungen
  • einfache Lagepläne
  • Baukontroll- und Überwachungsmessungen
  • Bestandsdokumentationen
Hoheitliche Vermessungen dürfen gemäß dem Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NW) nur von ÖbVI oder den Katasterämtern durchgeführt werden. Sie werden nach der Kostenordnung der ÖbVI in Verbindung mit der Gebührenordnung des Landes NRW abgerechnet. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Kosten.

Das Berufsbild des ÖbVI zeichnet sich durch besondere Kompetenz und Ausbildung aus. ÖbVI haben zusätzlich zum wissenschaftlichen Hochschulstudium eine zweijährige Verwaltungsausbildung erhalten und unterstehen in ihrer Berufsausübung der Aufsicht der Bezirksregierung. Sie garantieren für hohe Glaubwürdigkeit, Unabhängigkeit und exakte Planungs- und Rechtssicherheit.

Dipl.-Ing. Katja Miedniak • Josefstraße 33 • 53111 Bonn • 0228-4465894 • info@miedniak.de