Kosten
Bei den Leistungsabrechnungen für hoheitliche Tätigkeiten sind die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure an die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung – VermWertGebO NRW, SGV.NRW.7134) vom 5. Juli 2010 in Verbindung mit dem Gebührentarif (VermWertGebT) und dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW, SGV.NRW.2011) in NRW gebunden.
Für sonstige Ingenieurleistungen gilt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Das Erstellen einer
Kostenschätzung, unsere Beratung und die eventuell notwendige Ortsbesichtigung sind für Sie natürlich kostenlos.
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