Dipl.-Ing. Katja Miedniak
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin
     
 
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Bauherren Planer Eigentümer und Notare

Gebäudeeinmessung

Neu errichtete Gebäude sind gemäß § 14 Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG NW) nach ihrer Fertigstellung einzumessen, damit ihr Grundriss in der Katasterkarte dargestellt werden kann. Das gleiche gilt für Gebäude, die in ihrem Grundriss verändert werden. Unsere Leistungen sind dabei:

Häusliche Vorbereitung der Vermessung
Einmessung des Gebäudes, Überprüfung der Nutzungsarten, Erfassung der Topografie
Häusliche Bearbeitung der Vermessung
Anfertigung der Vermessungsschriften für das Katasteramt


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Dipl.-Ing. Katja Miedniak • Josefstraße 33 • 53111 Bonn • 0228-4465894 • info@miedniak.de