Grenzvermessung
Die Grenzvermessung unterscheidet sich von der amtlichen Grenzanzeige dadurch,dass fehlende oder schiefstehende Grenzzeichen neu abgemarkt werden und über den festgestellten Tatbestand eine Grenzniederschrift aufgenommen wird. Diese wird von den beteiligten Grenzanliegern unterzeichnet, damit gilt die Grenze als festgestellt. Die Grenzvermessung ist eine Fortführungsvermessung, d.h. ihr Ergebnis wird in das Kataster übernommen. Die einzelnen Schritte sind hier:
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Häusliche Vorbereitung der Vermessung
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Grenzuntersuchung anhand des Katasternachweises
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ggf. Abmarkung fehlender oder Umsetzung falsch abgemarkter Grenzzeichen, sonst Bestätigung der vorhandenen Grenzzeichen
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Aufnahme der Grenzniederschrift
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