Dipl.-Ing. Katja Miedniak
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin
     
 
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Bauherren Planer Eigentümer und Notare

Lageplan und Amtlicher Lageplan

Unerläßlicher Bestandteil Ihres Bauantrages ist ein Amtlicher Lageplan, meistens im Maßstab 1:250. Dieser beinhaltet die auf dem Baugrundstück vorhandene Topografie, die katasterlichen Grenzen sowie alle wichtigen Elemente des zu errichtenden Bauwerkes inkl. vorgesehener Anschlüsse. Im Bedarfsfall kann für den Planer ein Vorabplot (ohne Projekt) bereitgestellt werden.

§3 der Bauprüfverordnung NRW fordert unter bestimmten Voraussetzungen die Anfertigung eines amtlichen Lageplans, z.B. wenn auf dem betroffenen Grundstück eine Baulast liegt oder Grenzüberbauungen vorliegen. Der amtliche Lageplan unterscheidet sich vom nichtamtlichen dadurch, dass er von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder vom Katasteramt mit öffentlichem Glauben beurkundet wird. In beiden Fällen erledigen wir die folgenden Arbeiten:

Beschaffung der notwendigen Unterlagen
Eintragung der Angaben und Darstellungen des Liegenschaftskatasters in den Lageplan
Aufmessung, Auswertung und Darstellung der planungsrelevanten Topografie nach Lage und Höhe
Beurteilung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten
Berücksichtigung privater grundstücksbezogener Rechte
Eintragung des geplanten Vorhabens mit Abstandflächen und Maßen
Abstandflächennachweis, Nachweis über Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl
beim amtlichen Lageplan Beurkundung des Planes mit öffentlichem Glauben
Erstellen der Planausfertigungen analog und digital


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Dipl.-Ing. Katja Miedniak • Josefstraße 33 • 53111 Bonn • 0228-4465894 • info@miedniak.de