Lageplan und Amtlicher Lageplan
Unerläßlicher Bestandteil Ihres Bauantrages ist ein Lageplan, meistens im Maßstab 1:250. Dieser beinhaltet die auf dem Baugrundstück vorhandene Topografie, die katasterlichen Grenzen sowie alle wichtigen Elemente des zu errichtenden Bauwerkes inkl. vorgesehener Anschlüsse. Im Bedarfsfall kann für den Planer ein Vorabplot (ohne Projekt) bereitgestellt werden.
§3 der Bauprüfverordnung NRW fordert unter bestimmten Voraussetzungen die Anfertigung eines amtlichen Lageplans, z.B. wenn auf dem betroffenen Grundstück eine Baulast liegt oder Grenzüberbauungen vorliegen. Der amtliche Lageplan unterscheidet sich vom nichtamtlichen dadurch, dass er von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder vom Katasteramt mit öffentlichem Glauben beurkundet wird. In beiden Fällen erledigen wir die folgenden Arbeiten:
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Beschaffung der notwendigen Unterlagen
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Eintragung der Angaben und Darstellungen des Liegenschaftskatasters in den Lageplan
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Aufmessung, Auswertung und Darstellung der planungsrelevanten Topografie nach Lage und Höhe
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Beurteilung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten
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Berücksichtigung privater grundstücksbezogener Rechte
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Eintragung des geplanten Vorhabens mit Abstandflächen und Maßen
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Abstandflächennachweis, Nachweis über Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl
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beim amtlichen Lageplan Beurkundung des Planes mit öffentlichem Glauben
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Erstellen der Planausfertigungen analog und digital
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