Grundstücksteilung
Soll ein Teil eines Grundstücks veräußert werden, ist die Anlage eines gesonderten Grundbuchblattes und - als Grundlage dafür - eine Teilungsvermessung notwendig. Unsere Leistungen umfassen dabei:
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Beantragung der Teilungsgenehmigung bei der zuständigen Behörde
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Untersuchung und ggf. Feststellung der alten Grundstücksgrenzen
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Abmarkung und Aufmessung der neuen Grenzen
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Grenztermin mit Aufnahme der Grenzniederschrift
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